Entsprechend der traditionellen Auffassung des Unternehmensmanagements zum Thema Recht wird mit der Funktion eines „Rechtsdienstes“ die Lieferung und Leistung von Rechtsberatung assoziiert.
Der „Rechtsdienst“ wird dabei quasi als „Inhouse-Rechtsanwaltskanzlei“ wahrgenommen bzw. verstanden, obwohl die Funktion viel weitergeht (wohl treffender Legal Engineering):
- Das „Legal Controlling“ hat alle Rechtsprobleme zu lösen, welche an es herangetragen werden.
Die Herausforderungen sind im Einzelnen:
Definition
- Das Management geht in traditioneller Betrachtungsweise davon aus, dass das Legal Controlling die Aufgabe eines Rechtsdienstes hat und dabei rechtliche Beratungsdienstleistungen erbringt
Problemstellung
- Regelfall: Konflikt mit (Vertrags-)Partner des Unternehmens, extern u/o inhouse
Problemerfassung
- Instruktion durch Vorgesetzten
- Nutzung der Legal Controlling-Funktion und –Kompetenzen zur Untersuchung und Wahrheitsfindung
Problemursachen
- Verhalten, Lieferungen und Leistungen, die nicht „State of the Art„ sind
Problemorganisation
- Ähnlich der Beratungs- und Vertretungsdienstleistung in einer Anwaltskanzlei, mit dem Unterschied
- der fehlenden Distanz von Legal Controller zum Kader resp. zum (ehemaligen) Sachbearbeiter der Konfliktsache
- des Über- und Unterordnungsverhältnisses
- des Umstandes, dass der Legal Controller Arbeitnehmer des Unternehmens ist
Flexibilität
- Das Legal Controlling sollte, um künftigen Entwicklungen, der digitalen Transformation und den daraus resultierenden neuen Geschäftsmodellen Rechnung tragen zu können, zur Flexibilität mit allen Kompetenzen ausgestattet sein.
Optionsfähigkeit
- Es sind vom Legal Controlling offene Lösungen anzustreben, die es erlauben, unter gewissen Umständen ausgeübt zu werden, ohne jedoch das ursprüngliche Lösungskonzept zu sprengen (= Feintuning von Problemstellungen)
Rechtssicherheit
- Die Problemlösung soll keine neuen Risiken begründen oder zweifelhaften Rechtsfolgen führen, sondern für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen
Rechtsbeständigkeit
- Die Problemlösung hat nicht nur für den Moment, sondern auf Dauer Bestand haben
Kontinuität
- Die Glaubwürdigkeit des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern und Dritten soll – konsuequent – auf Kontinuität ausgerichtet sein
- Gleiches gleich behandeln
- Ungleiches ungleich behandeln
- Kontinuität hat eine
- Unternehmenskulturfunktion,
- an der sich die Mitarbeiter und Dritte orientieren können
- Verlässlichkeitsfunktion,
- Aus der das Unternehmen für Mitarbeiter und Dritte als verlässlich wahrgenommen werden kann
- Garantenfunktion
- bei den Rechtsgeschäften
- Unternehmenskulturfunktion,
Konsistenz
- Das Lösungsvermögen des Unternehmens sollte von Professionalität und ganzheitlichem Denken geprägt sein, mit Konsistenzfolge
Kompatibilität
- Prüfung, ob eine angestrebte Lösung mit früheren oder solchen aus anderen Bereichen – konsequent – kompatibel ist (Reflex zu Rechtsbeständigkeit, Kontinuität und Konsistenz)
Praktikabilität
- Problemlösungen sollten stets praktikabel sein:
- Einfachheit
- mit den Zielen
- Verständlichkeit
- Vollzugssicherheit
- mit den Zielen
- Rücksichtnahme
- auf das Umfeld, in dem oder gegenüber dem sie vollzogen werden sollen
- Einfachheit
Ressourcenschonung
- Grundsatz der Ressourcenauswahl
- Bei mehreren Lösungsmöglichkeiten sollte – wenn möglich – die ressourcenschonendste ausgewählt werden
- Gegenstand der Ressourcen
- Betroffen vom möglichst schonenden Ressourcenumgang können betroffen sein:
- Kapital
- Liquidität
- Sicherheiten
- vorhandene vor „zuzukaufenden“
- keine kapitalbindenden vor kapitalbindenden
- Personalressourcen
- Verfügbarkeit und Anzahl Manntage
- Fachkompetenz
- Betroffen vom möglichst schonenden Ressourcenumgang können betroffen sein:
Zeit
- Hoher Zeitdruck
- Schnelle Problemlösung
- Rechtssicherheit
- Flexibilität
- Vermeidung von Schäden und Folgeschäden
- zB Ablieferverzögerungen
- zB verzögerte Nichtnutzbarkeit eines Produktes vor Mängelbehebung oder Ersatz (Austausch)
- usw.
- mehrere Zeitfaktoren
- Information des Kunden über die Bedeutung des Faktors Zeit und seiner Rangordnung in Bezug auf andere Termin- oder Zeitfaktoren
- (einvernehmliche) Rangordnung der Abläufe in zeitlicher Hinsicht (Prioritäten)
Kosten
- Das Legal Controlling wirft bei allen seinen Problemlösungen stets ein Auge auf die Kosten. Angesagt sind kostengünstige Lösungen:
- Begrenzung des eigenen Aufwands
- Zurückhaltender Einsatz externer Berater und Vertreter (Rechtsanwälte)
- Berücksichtigung der Sekundärkosten
- Investitionen
- Kapitalbindung
- Bankgarantien
- Bankbürgschaften
- Kautionen / Sperrkonti u.ä.
- Versicherungsprämien
- Escrow Agent-Fees
- Steuern
Weiterführende Literatur
- STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 97 ff.
- MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S
- HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
- Legal Auditing
- Legal Compliance
- Legal Risk Management
- Legal Outsourcing
- COMPLIANCE / CORPORATE COMPLIANCE
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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