Offert-Bedürfnis des Unternehmens
Viele Unternehmen verlangen heute eine (schriftliche) Offerte, einerseits zur Budgetierung und andererseits zur Schaffung klarer Verhältnisse resp. der Legal Controller zu seiner Entlastung. Im Business to Business (B2B)-Bereich sind „Aufforderungen zu Offertstellungen“ im Trend.
Schriftliche Offerten der Anwaltskanzlei, im Anschluss an ein Gespräch, einen Beauty contest und an die Prüfung von Referenzen, ergänzen zu Beginn einer Geschäftsbeziehung die Beurteilungsgrundlagen des Unternehmens.
Anwaltliche Offert-Schwierigkeiten
Es ist verständlich, dass sich die externen Rechtsanwälte mit der Aufforderung zur Offertstellung immer wieder schwer tun, und zwar aus folgenden Gründen:
- Meist keine Planbarkeit der künftigen Aufwendungen
- Eintritt unerwarteter Entwicklungen
- Mehrere Verlaufsoptionen
- Strategiewechsel des Kunden
- Opportunitätsänderung beim Kunden (zB infolge eines Vorschlags der Gegenpartei o.ä.)
- (unvollständige oder unwahre Instruktion des Mandanten)
Aufforderung zur Offertstellung
Geschützter Markt und Berufsmonopol haben die Rechtsanwälte lange davor bewahrt, anders als andere Anbieter von Lieferungen und Leistungen, die mutmasslichen Kosten für ihre Mandanten planen zu müssen. Offerten sind heute auch in der Anwaltschaft nichts aussergewöhnliches mehr.
Kommt die externe Anwaltskanzlei nicht um eine Offertstellung umhin, hat sie folgendes zu beachten:
- Offert-Elemente
- Leistungsinhalt
- Kurzbeschreibung des Auftrags
- Aktivitäten-Beschrieb
- Einzelne Leistungen (Aufzählung)
- Definition der Projektabschnitte (sog. Milestones)
- Termine
- Termine zur Erreichung der einzelnen Vertragsziele
- Erfüllungsmodalitäten
- Art der Ergebnisablieferung
- Gegenleistungsinhalt (Kostenansätze für alle Leistungselemente)
- Honorarbemessung / Honoraransatz
- Mandatsleiter-Ansatz / h
- Sachbearbeiter-Ansatz / h
- MWST-Hinweis („zuzüglich MWST (zur Zeit … %)“)
- Barauslagen
- Porti
- Telefon- und Telefaxgebühren
- Kopien
- Reisekosten
- Gerichtsgebühren
- etc.
- ggf. Kostendach / Pauschale
- Betrag
- Nicht enthaltene Leistungen
- Barauslagenersatz
- Reisekosten
- Behörden- und Register-Gebühren
- Beglaubigungskosten
- etc.
- Honorarbemessung / Honoraransatz
- Kostenschätzung
- Schätzung der Gesamtkosten bis zur Zielerreichung
- ev. Vorbehalte zur unmöglichen Vorhersehbarkeit der mutmasslichen Kosten
- ev. Hinweis auf die allgemeine Zirka-Regel (+/- 10 %) bzw. Vorbehalt eines weitergehenden Zirka-Spektrums (zB +/- 25 %)
- Honorarabrechnungsmethode
- Rechnungsintervalle
- Zahlungsfrist
- etc.
- Leistungsinhalt
- Form der Offerte
- Mündlich oder im Verkehr mit Unternehmen meistens schriftlich
- Offerte als Grundlage für Honorarabrede
- Auftragsbestandteil
- Auf Basis der Offerte der externen Anwälte wird die Honorarabrede getroffen, die Vertragsbestandteil des Auftrages wird
- Vgl. Zustandekommen
- Auftragsbestandteil
Marktgerechte Offerte als Voraussetzung einer Mandatierung
Für eine Mandatierung der angefragten Anwaltskanzlei sollte deren Offerte marktgerecht sein und einem Vergleich mit Konkurrenzofferten standhalten.
Vgl. auch Auswahl geeigneter RA-Berater / RA-Vertreter-Kanzlei-Anforderungen
Weiterführende Literatur
- STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 167, S. 195, S. 207, S. 215 und S. 238
- MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
- HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
Weiterführende Links
- Offerte
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- Checkliste: Projektbeschrieb | berater.ch
- Allgemeine Informationen
- Legal Outsourcing / Legal Services
- Produkte für Unternehmen | bnlawyers.ch
Weiterführende Informationen
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- Legal Controlling (Rechtsdienst)
- Legal Auditing
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