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Auftrag / Auftragsrecht

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Zustandekommen

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für das Zustandekommen des Auftrags gilt folgendes:

Anwendbarkeit der allgemeinen Vertragsabschlussregeln

  • Beauftragter muss Auftragserteilung nachweisen (vgl. SJZ 1945 375)
  • Auftrag ist ein formfreier Konsensualvertrag

Auftragsrechtliche Sonderregelung von OR 395

  • Offerte zu einem Auftrag gilt im Falle der berufsmässigen Ausübung seitens des Beauftragten als angenommen, wenn sie nicht sofort abgelehnt wird
    • Berufsmässige Ausübung wird geschlossen aus
      • Gewerbsmässigkeit
      • Öffentliche Empfehlung
      • Öffentliche-rechtliche Konzessionierung
  • Die sofortige Ablehnung steht im Gegensatz zur Allgemeinen Regel von OR 6, wo eine Ablehnung innert einer angemessenen Frist verlangt wird

Auftragserteilung von Todes wegen (Mandatum post mortem)

  • Soll ein Auftrag erst nach dem Tode des Auftraggebers Wirkungen entfalten, sind – analog SchKG 245 Abs. 2 – gegebenenfalls die Formvorschriften für Geschäfte von Todes wegen zu beachten
  • Schenkung auf den Todesfall

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