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Lohn und Lohnforderungen

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Nachtarbeit

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nachtarbeit ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern ausserhalb der Tages- und Abendarbeitszeiten.

Weiterführende Informationen zur Nachtarbeit

In der Schweiz verbietet das Arbeitsgesetz (ArG 16) die Nachtarbeit. Ausnahmen sind bewilligungspflichtig, sofern sie nicht durch das Gesetz explizit erwähnt sind (z.B.: Spitäler, Zirkusse, etc.). Für regelmässige Nachtarbeit muss ein wirtschaftliches oder technisches Bedürfnis nachgewiesen werden, für vorübergehende Nachtarbeit ein dringendes Bedürfnis. Für die Bewilligung ist ein Bedürfnisnachweis und ein Nachweis der Gesundheitsvorsorge notwendig.

Gesetzliche Grundlage

  • ArG 17b

Erscheinungsarten

  • Vorübergehende Nachtarbeit
  • Dauernde Nachtarbeit

Zuschläge

  • Vorübergehende Nachtarbeit: Lohnzuschlag von 25 %
  • Dauernde Nachtarbeit: Zeitzuschlag von 10 %

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