Bewilligungspflicht
- In der Schweiz ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern am Sonntag grundsätzlich bewilligungspflichtig
- Arbeitsgesetzliche Bewilligung
- Polizeierlaubnis gemäss kantonalem Ruhetagsgesetz
Bewilligungsvoraussetzungen
- Vorübergehende Sonntagsarbeit (bis zu 6 Sonntage oder wenn die Sonntagsarbeit bei zeitlich befristeten Einsätzen von bis zu 3 Monaten einen einmaligen Charakter aufweist) wird von den zuständigen kantonalen Behörden bewilligt, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird.
Bewilligungsstellen
- Kantonale Behörden
- Arbeitsinspektorate
- Leistungsbereich „Arbeitsbedingungen“
- SECO
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