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Überzeit

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Überzeit    =   Arbeitszeit, die über die Höchstarbeitszeit hinaus geleistet wird (Begriff des Arbeitsgesetzes)

Quantitativ

  • für bestimmte Arbeitnehmer
    • industriellen Betrieben
    • Büropersonal
    • Technische
    • andere Angestellte
    • Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
      • grundsätzlich 45 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche
  • für übrige Arbeitnehmer
    • für die übrigen Arbeitnehmer
      • 50 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche

Höchstarbeitszeit

  • Die Höchstarbeitszeit darf nur in Ausnahmefällen in einem bestimmten Rahmen überschritten werden

Ausgleich durch Freizeit oder Entschädigung

  • Die Überzeitarbeit ist – wie die Überstundenarbeit –
    • entweder – Einverständnis beider Parteien vorausgesetzt – durch Freizeit gleicher Dauer auszugleichen
    • oder durch Lohn mit 25 % Zuschlag zu entschädigen

Rechtsnatur

  • Die Überzeit-Lohnregelung ist – im Gegensatz zur Überstundenregelung – zwingend
  • Der Arbeitnehmer verfügt über einen entsprechenden Anspruch gegen den Arbeitgeber 

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