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Lohn und Lohnforderungen

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«Ohne Arbeit kein Lohn»

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“

Es gilt der Grundsatz:

  • Ohne Arbeit kein Lohn

Dieser Grundsatz ist an zwei Stellen kodifiziert:

  • OR 82 (Recht auf Leistungsverweigerung des Arbeitgebers)
  • OR 119 Abs. 2 (Unmöglichwerden der Leistung)

Der Grundsatz „ohne Lohn keine Arbeit“ ist zum Beispiel auf folgende Leistungsstörungen anwendbar:

  • Unzulässige Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers
  • vom Arbeitnehmer verschuldete Arbeitsverhinderung
  • nicht als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit gemäss OR 324 / OR 324a zu qualifizierende Unmöglichkeit
  • Aussperrungen
  • Streiks

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