Überstunden ist der Begriff für die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Gesetzliche Grundlage
- OR 321c Abs. 1
Art. 321c OR
IV. Überstundenarbeit
1 Wird gegenüber dem zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, die Leistung von Überstundenarbeit notwendig, so ist der Arbeitnehmer dazu soweit verpflichtet, als er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
2 Im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen.
3 Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst.
Verpflichtung zur Leistung von Überstunden
Leistungsvoraussetzungen für den Arbeitnehmer sind:
- Notwendigkeit der Leistung von Überstunden
- Leistungsfähigkeit und Zumutbarkeit nach Treu und Glauben
(vgl. OR 321c Abs. 1).
Teilzeitpensum
Überstunden können auch beim Teilzeit-Arbeitnehmer gegeben sein, nämlich wenn er mehr als das vereinbarte Teilzeitpensum tätig ist.
Kompensation
Bei Parteiabrede im Arbeitsvertrag oder aufgrund späterer Vereinbarung kann Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR 321c Abs. 2).
Überstundenentschädigung
Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen, hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit – Verzicht auf Überstundenabgeltung oder Zuschlagsverzicht vorbehalten – wie folgt den Lohn zu entrichten:
- Normallohn + min. 25 % Zuschlag
(vgl. OR 321c Abs. 3).
Verzicht
Es kann
- mit schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden auf eine Überstunden-Entschädigung, soweit es sich nicht um arbeitsgesetzliche Überzeit-Stunden handelt
- auf die Entschädigung von Mehrstunden im Bereiche des Arbeitsgesetzes nicht verzichtet werden
- Nachforderungen sind innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist möglich
- Ausnahme: Detailhandelsangestellte und Verkaufspersonal können schriftlich auf die Entschädigung der ersten 60 Überzeit-Stunden p.a. verzichten.
Leitende Arbeitnehmer und Kadermitarbeiter
Für leitende Arbeitnehmer und Kadermitarbeiter gilt der Anspruch Überstundenentschädigung nicht automatisch wegbedungen.
Auch bei leitenden Arbeitnehmern muss der Verzicht auf eine Überstundenentschädigung schriftlich vereinbart werden.
Ausnahme: Eine Überstundenabgeltung muss nicht erfolgen, wenn für einen Kadermitarbeiter ausdrücklich keine Arbeitszeit festgelegt ist, weil er entsprechend seinem Salär seine ganze Arbeitskraft für den Arbeitgeber einzusetzen hat.