Der Weg zur Geltendmachung seiner unzulässigen Pfandverwertung führt in der Regel über den Bankenombudsman.
Es ist dem Bankkunden diese Zwischenstufe aus folgenden Gründen zu empfehlen:
- In der Regel wird die Bank erstmals bei dieser Stelle eine vollständige und detaillierte Stellungnahme ihrer Sicht der Dinge abgeben.
- (Gratis-)Beurteilung durch eine Fachperson.
- Ev. Möglichkeit zur Einigung