Der Weg zur Geltendmachung seiner unzulässigen Pfandverwertung führt in der Regel über den Bankenombudsman.
Es ist dem Bankkunden diese Zwischenstufe aus folgenden Gründen zu empfehlen:
- In der Regel wird die Bank erstmals bei dieser Stelle eine vollständige und detaillierte Stellungnahme ihrer Sicht der Dinge abgeben.
- (Gratis-)Beurteilung durch eine Fachperson.
- Ev. Möglichkeit zur Einigung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.