Die Pfandvertragsparteien sehen meistens zwei Arten von Pfandverwertungen vor:
- Zwangsvollstreckung
- Pfandverwertung ohne Beiziehung der Zwangsvollstreckungsorgane durch freihändige Verwertung (sog. Privatverwertung).
Regelmässig sehen die Pfandverträge die freie Wahl der Verwertungsart durch die Bank vor.