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Lombardkredit / Margin Call

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Umfang Pfandhaft

Erstellungsdatum:
19.10.2009
Aktualisiert:
23.10.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Haftungssubstrat für die Pfandforderung bildet

  • Allfällige Zugehör (ZGB 644 Abs.1 i.V.m. ZGB 892 Abs. 1) > www.zugehör.ch
  • Natürliche und zivile Früchte (ZGB 643 i.V.m. ZGB 892 Abs. 2 und 3)
  • Nebenleistungen (vgl. ZGB 892 i.V.m. ZGB 904).

Vorbehalt / Disclaimer

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