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Lombardkredit / Margin Call

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Wertverminderungen

Rechtsgebiet:
Lombardkredit / Margin Call
Stichworte:
Lombardkredit, Lombardkredit / Margin Call, Margin Call
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stellt die Bank im Rahmen der Kreditüberwachung eine Wertverminderung der lombardierten Vermögenswerte fest, die die notwendige Deckung (Belehnungsuntergrenze) unterschreitet oder zu unterschreiten droht, muss sie zur Abwendung der Kreditgefährdung die – in der Regel vertraglich festgelegten – geeigneten Schritte ergreifen.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Bank zur Eigenmittelunterlegung bei Lombardkrediten verpflichtet ist, wobei sich Risikogewichtung und Risikogewichtungssatz am konkreten Portfolio orientieren.

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