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Markenrecht

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Abgrenzungsvereinbarungen

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur aussergerichtlichen oder gerichtlichen Streitbeilegung von Markenkonflikten schliessen die Parteien sog. „Abgrenzungsvereinbarungen“, welche beinhalten:

Inhalt

  • Abgrenzung
    • Einsatzbereiche der Marken bei der Markeninhaber
    • Gestaltung der jeweiligen Marken
  • Verpflichtung zur Duldung der Marke des jeweils anderen im vereinbarten Umfange

Ziele

  • Inhaber der jüngeren Marke
    • kann sein Zeichen auf Basis der Abgrenzungsvereinbarung teilweise retten
  • Inhaber der älteren Marke
    • kann sein Zeichen freihalten und muss sich nicht auf eine unsichere Auseinandersetzung einlassen

Rechtsnatur

  • Grundsatz
    • Unkündbarer Innominatkontrakt
  • Ausnahme
    • Auflösung aus wichtigen Gründen, wenn zB sich eine Partei systematisch über die gefundene Lösung hinwegsetzt (vgl. BGE 138 III 304)

Literatur

  • Marbach Eugen / Ducrey Patrik / Wild Gregor, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 4. Auflage, Bern 2017, Rz 703

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