- Der Vermieter hat für den Unterhalt des Grundausbaus (Rohbaus) zu sorgen:
- d.h. er muss die Grundausbauten (z.B. Gebäudehülle, Dach, etc.) in dem zum Gebrauch tauglichen Zustand erhalten
- eine Überwälzung des Rohbauunterhalts auf den Mieter verstösst gegen OR 256 Abs. 2 und ist somit nichtig
- Der Mieter hat für den Unterhalt des Mieterausbaus (z.B. sanitäre Ausbauten, Bodenbeläge, etc.) zu sorgen:
- Abgrenzung Rohbau / Mieterausbau hat detailliert zu erfolgen
- Überwälzung auf den Vermieter ist zulässig (auch ohne Entschädigung)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VermieterEinleitung zu VermieterAutoren:MieterausweisungEinleitung zur MieterausweisungAutoren:MietzinshinterlegungEinleitung zur Mietzinshinterlegung / Hint...Autoren:MietzinsEinleitung zum Mietzins / MietzinseAutoren:MietschlichtungsverfahrenEinleitung zum MietschlichtungsverfahrenAutoren:MieterstreckungEinleitung zur Erstreckung des Mietverhält...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht