Gesetzliche Grundlage: VMWG 11 Abs. 1
Die Orts- und Quartierüblichkeit ist ein absoluter Mietzinsanpassungsgrund.
- ist v.a. bei Altbauten massgebend und geht dort der Nettorenditeberechnung vor
- setzt eine Übung voraus, welche mit mindestens fünf Vergleichsobjekten dargelegt werden muss, welche
- sich an gleicher Lage befinden
- gleich gross sind
- gleiche Ausstattung besitzen
- im gleichen Zustand sind
- aus der gleichen Bauperiode stammen
- sehr schwieriger Beweis
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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