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Mietzins

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Anpassungsgründe

Erstellungsdatum:
30.03.2009
Aktualisiert:
14.10.2022
Rechtsgebiet:
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hier finden Sie folgende Informationen zu den Gründen, den Mietzins anzupassen:

  1. Zulässiger Ertrag aus der Mietsache
  2. Kostendeckende Bruttorendite
  3. Orts- und Quartiersüblichkeit
  4. Relative Kriterien

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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