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Mietzins

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Kostendeckende Bruttorendite

Rechtsgebiet:
Mietzins
Stichworte:
Mietzins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die kostendeckende Bruttorendite ist ein absoluter Mietzinsanpassungsgrund.

  • findet nur bei neueren Bauten (unter 10 bis 15 Jahre) Anwendung
  • der Vermieter von solchen Bauten darf eine Bruttorendite erzielen, welche 2 % über dem Referenzzinssatz liegt
  • Bruttorendite = Nettomietzinseinnahme x 100% / Anlagekosten
    • Nettomietzinseinnahme = Mietzinseinnahmen ohne Betriebs- und Nebenkosten
    • Anlagekosten (vgl. VMWG 15 Abs. 1) = alle mit dem Erwerb oder der Erstellung zusammenhängende Kosten

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