Die kostendeckende Bruttorendite ist ein absoluter Mietzinsanpassungsgrund.
- findet nur bei neueren Bauten (unter 10 bis 15 Jahre) Anwendung
- der Vermieter von solchen Bauten darf eine Bruttorendite erzielen, welche 2 % über dem Referenzzinssatz liegt
- Bruttorendite = Nettomietzinseinnahme x 100% / Anlagekosten
- Nettomietzinseinnahme = Mietzinseinnahmen ohne Betriebs- und Nebenkosten
- Anlagekosten (vgl. VMWG 15 Abs. 1) = alle mit dem Erwerb oder der Erstellung zusammenhängende Kosten