- Mieter hat schriftlich dem Vermieter ein Herabsetzungsbegehren zu stellen:
- » Musterschreiben Mietzinssenkung
- Bezifferung Herabsetzungsanspruch (in Franken oder Prozent)
- Hinweis auf 30-tägige Frist zur Stellungnahme
- mit eingeschriebenem Brief (aus Beweisgründen)
- Vermieter hat innert 30 Tagen ab Erhalt Stellung zu nehmen.
- Lehnt der Vermieter das Begehren ab, oder nimmt keine Stellung dazu, hat der Mieter innert 30 Tagen ab Ablauf der ersten 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde Herabsetzungsklage einzureichen.
- Herabsetzungsklage kann direkt bei der Schlichtungsbehörde erhoben werden, wenn gleichzeitig eine Mietzinserhöhung angefochten wird (OR 270a Abs. 3); » Klageformular Mietzinsherabsetzungsbegehren
Quelle: Referenzzinssatzrückgang: Mietzinsreduktion verlangen? – Ja oder Nein?
Wirkung bei Gutheissung des Herabsetzungsbegehrens
Mietzins wir per nächstem Kündigungstermin herabgesetzt.
Gesetzliche Grundlage: OR 270a Abs. 1
Art. 270a
2. Während der Mietdauer
1 Der Mieter kann den Mietzins als missbräuchlich anfechten und die Herabsetzung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin verlangen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass der Vermieter wegen einer wesentlichen Änderung der Berechnungsgrundlagen, vor allem wegen einer Kostensenkung, einen nach den Artikeln 269 und 269a übersetzten Ertrag aus der Mietsache erzielt.