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Mietzinsreduktion / Mietzinssenkung

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Mietzinsherabsetzung infolge Mängel am Mietobjekt

Rechtsgebiet:
Mietzinsreduktion / Mietzinssenkung
Stichworte:
Mietzinsreduktion
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlagen

OR 256, OR 257g ff.

Begriff des Mangels

  • Abweichung des Ist-Zustandes der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand:
    • es fehlt die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch resp. diese ist beeinträchtigt
    • es fehlt eine zugesichterte Eigenschaft resp. eine solche ist beeinträchtigt
  • bezieht sich auf körperliche und unkörperliche Eigenschaften der Mietsache

Hier finden Sie folgende Informationen zum Thema Mietzinsherabsetzung infolge Mängel am Mietobjekt:

  1. Bestimmung des vorausgesetzten Gebrauchs
  2. Bestimmung von zugesicherten Eigenschaften
  3. Der Schutz des Mieters nach OR 256 Abs. 2
  4. Mängelarten
  5. Meldepflicht des Mieters (OR 257g)
  6. Duldungspflicht des Mieters
  7. Mängel während der Mietdauer (OR 259a – 259i)
  8. Mietzinsherabsetzung bei Mängel
  9. Beispiele für Mietzinsreduktion

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