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Mietzinsreduktion / Mietzinssenkung

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Voraussetzung zur Mietzinsherabsetzung

Datum:
02.04.2009
Update:
02.09.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Berechnungsgrundlagen haben sich seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung wesentlich verändert:

  • Veränderung hätte in umgekehrter Richtung eine Mietzinserhöhung von 1% erlaubt
  • Senkung des Referenzzinssatzesum 1/4 ist demgemäss «wesentlich»
    • Vermieter kann dem Herabsetzungsbegehren keine absolute oder relative Anpassungsgründe entgegenhalten

Gesetzliche Grundlage: OR 270a Abs. 1

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