Beispiel:
Eine Referenzzinserhöhung von 3.5% auf 4.5% berechtigt zu einer Mietzinserhöhung von 4 x 3% = 12%. Bei Referenzzinssenkungen sind die Mietzinse entsprechend herabzusetzen. Die Formel zur Berechnung der Senkungssätze lautet:
Beispiel: Eine Referenzzinssenkung von 2.75% auf 1.75%, also von 4 Viertelprozenten, verpflichtet demnach zu einer Senkung von 10.71%:
Quelle: mietrechtspraxis mp, Daten und Adressen zum Mietrecht, Ausgabe 2020, S. 20