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Mitarbeiterbeteiligungen

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Änderung und Aufhebung des Beteiligungsreglements

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Änderung des Beteiligungsreglements

Anwendbarkeit der Regeln für die Änderung einer Individualvereinbarung

  • gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, d.h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern kein Änderungsvorbehalt besteht
  • Verschlechternde Anpassungen sind dem Arbeitnehmer gegenüber nur durch Änderungskündigung durchsetzbar

Änderungs-Vorbehalte

  • Beständigkeit und Massgeblichkeit der Vorbehalte?
    • Änderungsvorbehalt (mit Vorteil) im Arbeitsvertrag?
    • Änderungsvorbehalt im Beteiligungsreglement?
  • Freiwilligkeitsvorbehalt?
  • Genereller Änderungs- bzw. Widerrufsvorbehalt?
  • Betriebsübergangsvorbehalt / Vesting-Klausel?
  • Schriftformvorbehalt?

Bei Absenz von Änderungs-Vorbehalten im Reglement

  • 1. Schritt
    • informelles Änderungsangebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
    • Weiterbestand der bisherigen Reglements-Bedingungen
    • Verhandlungen / Lösungssuche
  • 2. Schritt
    • Ev. Änderungskündigung (sachliche Gründe für die beabsichtigte Änderung (kein Missbrauch), keine Druckausübung, genügend lange Bedenk- bzw. Entscheidungsfristen, kein krasses Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung usw.; Einzelfallprüfung notwendig)
    • Achtung bei einer Mehrzahl von betroffenen Arbeitnehmern: Beachtung der Regeln für eine Massenänderungskündigung

Aufhebung des Beteiligungsreglements

  • Anwendbarkeit der Regeln für die Aufhebung einer Individualvereinbarung
    • gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, d.h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Anwendung der Normen für die Änderungskündigung
      • Bei Massenänderungskündigung Beachtung der Normen über die Massenentlassung
  • Vorhandensein eines Widerrufsvorbehalts
    • Individuelles, geeignetes Vorgehen

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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