Änderung des Beteiligungsreglements
Anwendbarkeit der Regeln für die Änderung einer Individualvereinbarung
- gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, d.h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern kein Änderungsvorbehalt besteht
- Verschlechternde Anpassungen sind dem Arbeitnehmer gegenüber nur durch Änderungskündigung durchsetzbar
Änderungs-Vorbehalte
- Beständigkeit und Massgeblichkeit der Vorbehalte?
- Änderungsvorbehalt (mit Vorteil) im Arbeitsvertrag?
- Änderungsvorbehalt im Beteiligungsreglement?
- Freiwilligkeitsvorbehalt?
- Genereller Änderungs- bzw. Widerrufsvorbehalt?
- Betriebsübergangsvorbehalt / Vesting-Klausel?
- Schriftformvorbehalt?
Bei Absenz von Änderungs-Vorbehalten im Reglement
- 1. Schritt
- informelles Änderungsangebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
- Weiterbestand der bisherigen Reglements-Bedingungen
- Verhandlungen / Lösungssuche
- 2. Schritt
- Ev. Änderungskündigung (sachliche Gründe für die beabsichtigte Änderung (kein Missbrauch), keine Druckausübung, genügend lange Bedenk- bzw. Entscheidungsfristen, kein krasses Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung usw.; Einzelfallprüfung notwendig)
- Achtung bei einer Mehrzahl von betroffenen Arbeitnehmern: Beachtung der Regeln für eine Massenänderungskündigung
Aufhebung des Beteiligungsreglements
- Anwendbarkeit der Regeln für die Aufhebung einer Individualvereinbarung
- gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, d.h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Anwendung der Normen für die Änderungskündigung
- Bei Massenänderungskündigung Beachtung der Normen über die Massenentlassung
- Vorhandensein eines Widerrufsvorbehalts
- Individuelles, geeignetes Vorgehen
Weiterführende Informationen
- Änderungskündigung
- nachträglicher Freiwilligkeitsvorbehalt
- Frage, ob dies sachlich gerechtfertigt und zulässig ist
- Vesting-Klausel
- Betriebsübergang
- Massenänderungskündigung » Massenentlassung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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