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Aktiengesellschaft

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Generalversammlung

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Generalversammlung (GV) ist

  • das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Aktionäre
  • das oberste Organ der AG (vgl. OR 698 Abs. 1)
  • das Organ, welches für die AG festlegt bzw. wählt:
    • Unternehmenszweck (Zweckartikel in den AG-Statuten)
    • Eigenkapital (Aktienkapital)
    • Organe (VR und Revisionsstelle, soweit notwendig bzw. Verzicht)
    • Aufsicht (Genehmigung Jahresrechnung und Geschäftsbericht)

Die Generalversammlung wird bestimmt durch folgende Aspekte:

» Befugnisse der Generalversammlung

» Durchführung der Generalversammlung

» Spezialversammlungen

Literatur

  • BERTSCHINGER URS, Ausgewählte Fragen zur Einberufung, Traktandierung und Zuständigkeit der Generalversammlung, in: AJP 2001, S. 901 ff.
  • DUBS DIETER, Q&A zum Traktandierungsbegehren nach Art. 699 Abs. 3 OR, in: GesKR 2-3/2006, S. 155 ff.
  • FORSTMOSER PETER, Eingriffe der Generalversammlung in den Kompetenzbereich des Verwaltungsrates – Möglichkeiten und Grenzen, in: SZW 46 (1994), S. 169 ff.
  • FORSTMOSER PETER, Informations- und Meinungsäusserungsrechte des Aktionärs, in: DRUEY JEAN NICOLAS / FORSTMOSER PETER, Rechtsfragen um die Generalversammlung, SZA 11, Zürich 1997, S. 105 ff.

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