Die Generalversammlung (GV) ist
- das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Aktionäre
- das oberste Organ der AG (vgl. OR 698 Abs. 1)
- das Organ, welches für die AG festlegt bzw. wählt:
- Unternehmenszweck (Zweckartikel in den AG-Statuten)
- Eigenkapital (Aktienkapital)
- Organe (VR und Revisionsstelle, soweit notwendig bzw. Verzicht)
- Aufsicht (Genehmigung Jahresrechnung und Geschäftsbericht)
Die Generalversammlung wird bestimmt durch folgende Aspekte:
» Befugnisse der Generalversammlung
Gesetzliche Grundlagen der Generalversammlung
Literatur
- BERTSCHINGER URS, Ausgewählte Fragen zur Einberufung, Traktandierung und Zuständigkeit der Generalversammlung, in: AJP 2001, S. 901 ff.
- DUBS DIETER, Q&A zum Traktandierungsbegehren nach Art. 699 Abs. 3 OR, in: GesKR 2-3/2006, S. 155 ff.
- FORSTMOSER PETER, Eingriffe der Generalversammlung in den Kompetenzbereich des Verwaltungsrates – Möglichkeiten und Grenzen, in: SZW 46 (1994), S. 169 ff.
- FORSTMOSER PETER, Informations- und Meinungsäusserungsrechte des Aktionärs, in: DRUEY JEAN NICOLAS / FORSTMOSER PETER, Rechtsfragen um die Generalversammlung, SZA 11, Zürich 1997, S. 105 ff.
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