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Öffentliches Personalrecht

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Arbeitszeugnis

Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Stichworte:
Öffentliches Personalrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Regel gelten für Arbeitszeugnisse im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis besondere Vorschriften (vgl. hiezu COLLÉ DENIS / MEYER YANN, Guide pratique du Certificat de travail, 2. Aufl., Basel 2010, S. 16 ff.):

  • Grundlagen
    • Personalgesetze des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie Ausführungserlasse
    • Personalreglemente von selbständigen Anstalten
    • etc.
  • Zeugnisarten
    • Wie im zivil-rechtlichen Arbeitsverhältnis wird zwischen unterschieden in:
      • Vollzeugnis (auch: qualifiziertes Zeugnis) und
      • Arbeitsbestätigung
  • Unterschied beim Zwischenzeugnis
    • In mehreren kantonalen Personalgesetzen wird den Arbeitnehmern ein Anspruch auf regelmässige Beurteilung von Leistung und Verhalten zugestanden
      • Dies führt indirekt zur unaufgeforderten Ausstellung von periodischen Zwischenzeugnissen
    • Grundsätzlich werden die Grundsätze der Zeugniserstellung aus dem privat-rechtlichen Bereich analog angewandt (vgl. MÜLLER ROLAND / VON GRAFFENRIED CAROLINE, a.a.O., S. 167 f.)
  • Unterschied bei der Haftung
    • Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht bei der Haftung für den Inhalt des Arbeitszeugnisses
    • Im öffentlich-rechtlichen Bereich wird in der Regel die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, ganz im Gegensatz zum privat-rechtlichen Arbeitsverhältnis, wo auch leichte Fahrlässigkeit zu einer Haftung des Arbeitgebers führen kann (siehe Haftung
    • Vgl. auch Staatshaftung

Weiterführende Literatur

  • COLLÉ DENIS / MEYER YANN, Guide pratique du Certificat de travail, 2. , Basel 2010
  • MÜLLER ROLAND / VON GRAFFENRIED CAROLINE, Unterschiede zwischen privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Anstellung

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