In der Regel gelten für Arbeitszeugnisse im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis besondere Vorschriften (vgl. hiezu COLLÉ DENIS / MEYER YANN, Guide pratique du Certificat de travail, 2. Aufl., Basel 2010, S. 16 ff.):
- Grundlagen
- Personalgesetze des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie Ausführungserlasse
- Personalreglemente von selbständigen Anstalten
- etc.
- Zeugnisarten
- Wie im zivil-rechtlichen Arbeitsverhältnis wird zwischen unterschieden in:
- Vollzeugnis (auch: qualifiziertes Zeugnis) und
- Arbeitsbestätigung
- Wie im zivil-rechtlichen Arbeitsverhältnis wird zwischen unterschieden in:
- Unterschied beim Zwischenzeugnis
- In mehreren kantonalen Personalgesetzen wird den Arbeitnehmern ein Anspruch auf regelmässige Beurteilung von Leistung und Verhalten zugestanden
- Dies führt indirekt zur unaufgeforderten Ausstellung von periodischen Zwischenzeugnissen
- Grundsätzlich werden die Grundsätze der Zeugniserstellung aus dem privat-rechtlichen Bereich analog angewandt (vgl. MÜLLER ROLAND / VON GRAFFENRIED CAROLINE, a.a.O., S. 167 f.)
- In mehreren kantonalen Personalgesetzen wird den Arbeitnehmern ein Anspruch auf regelmässige Beurteilung von Leistung und Verhalten zugestanden
- Unterschied bei der Haftung
- Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht bei der Haftung für den Inhalt des Arbeitszeugnisses
- Im öffentlich-rechtlichen Bereich wird in der Regel die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, ganz im Gegensatz zum privat-rechtlichen Arbeitsverhältnis, wo auch leichte Fahrlässigkeit zu einer Haftung des Arbeitgebers führen kann (siehe Haftung
- Vgl. auch Staatshaftung
Weiterführende Literatur
- COLLÉ DENIS / MEYER YANN, Guide pratique du Certificat de travail, 2. , Basel 2010
- MÜLLER ROLAND / VON GRAFFENRIED CAROLINE, Unterschiede zwischen privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Anstellung