Bei privat-rechtlichen Arbeitsverhältnissen wird unterschieden in:
- Ordentliche Auflösung
- Beendigung des privat-rechtlichen Dienstverhältnisses entweder durch Fristablauf (vgl. OR 334 Abs. 1) oder ordentlicher Kündigung (vgl. OR 335 ff.)
- Beendigung i.Z.m. dem Erreichen des AHV-Alters ist nach dem OR – im Gegensatz zum öffentlichen Dienstrecht – eine Kündigung erforderlich (vgl. HELBLING PETER, a.a.O., 177 f.)
- Ausserordentliche Auflösung
- Das Gesetz (OR 337) sieht die fristlose Kündigung des befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen vor
- Ein wichtiger Grund besteht, wenn es der anderen Partei unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen
- Wurde das Arbeitsverhältnis der betreffenden Dienstordnung unterstellt, gelten allfällige Vorschriften über die disziplinarische Entlassung analog.
- Ist das Arbeitsverhältnis demgegenüber ausschliesslich nach Privatrecht bzw. nach OR 337 zu kündigen, ist der Arbeitnehmer seiner prozessualen Garantien einer disziplinarischen Entlassung beraubt (HÄNNI PETER, a.a.O., § 8, Rz 8.50, S. 234 f.
- Das Gesetz (OR 337) sieht die fristlose Kündigung des befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen vor
Privatrechtsunterstellung durch Bundesbehörden
- Unterstellung das Arbeitsrecht des OR
- durch den Bundesrat bestimmte Personalkategorien
- durch Entscheid der Bundesbehörden, einzelne Arbeitsverhältnisse aus dem Geltungsbereich des BPG auszunehmen und dem OR zu unterstellen
- Bundesrat
- Bundesversammlung
- SBB
- Bundesgericht
- Bundesanwaltschaft
- ETH-Rat
- PUBLICA
- Schweizerisches Nationalmuseum
- Selbständige Anstalten oder Bundesunternehmen
- zB SBB
- zB Die Post
- zB PostFinance
- usw.
Literatur
- Ordentliche Auflösung
- HELBLING PETER, Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Bund: Ein Vergleich zwischen OR und BPG, in: RFJ 2004, 177 f.
- STREIFF ULLIN/VON KAENEL ADRIAN/RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage, Zürich 2012, N 14 + N 4 zu OR 335
- Ausserordentliche Auflösung
- HÄNNI PETER, § 8 Beendigung öffentlicher Dienstverhältnisse, in: Münch Peter / Metz Markus (Hrsg.), Stellenwechsel und Entlassung, 2. Vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Basel 2012, Rz 8.50 / S. 2234 f.
Judikatur
- Ordentliche Auflösung
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- Ausserordentliche Auflösung
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Weiterführende Informationen
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