Der Anspruch auf sog. «rechtliches Gehör» gemäss BV 29 Abs. 2 umfasst nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bestimmte Verfahrensrechte.
Zu den wichtigsten Parteirechten zählen:
- Akteneinsicht
- Teilnahmerechte an Verfahrenshandlungen
- Beizug eines Rechtsbeistands
- Recht, sich zur Sache und zum Verfahren zu äussern
- Recht, Beweisanträge zu stellen.
Literatur
- WEISS MARCO, Der Adhäsionsprozess – Unter Berücksichtigung zivilprozessualer Fragestellungen, Basel 2023
Judikatur
- Keine durch das Opfer zu leistende Parteientschädigung
- BGE 124 II 507
- Unentgeltlichkeit für alle Verfahrensstufen
- BGE 125 II 273
- BGE 122 II 218
- BGer 1C_103/2021 vom 20.08.2021
- Übernahme der Anwaltskosten zur Prozessführung
- BGer 1C_26/2008 vom 18.06.2008
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