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Opferhilfe / Opferhilferecht

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Staatsanwaltschaft

Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht
Stichworte:
Anwaltliche Vertretung, Hilfe, Opfer, Opferberatung, Opferbetreuung, Opferhilfe, Opferhilferecht, Opferschutz, Opferunterstützung, Prozess, Prozessführung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Haupt- und Rechtsmittelverfahren kommt der Staatsanwaltschaft der Parteistatus zu (StPO 104 Abs. I lit. c).

Die Staatsanwaltschaft ist verantwortlich für

  • die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs

(StPO 16 Abs. 1).

Die Staatsanwaltschaft

  • leitet
    • das Vorverfahren,
  • verfolgt
    • Straftaten im Rahmen der Untersuchung,
  • erhebt
    • gegebenenfalls Anklage und
  • vertritt
    • die Anklage

Vgl. StPO 16 Abs. 2).

Literatur

  • WEISS MARCO, Der Adhäsionsprozess – Unter Berücksichtigung zivilprozessualer Fragestellungen, Basel 2023

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