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Strafanzeige / Strafantrag

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Antrags- und Ermächtigungsdelikte

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Parlamentarische Immunität
    • Parlaments-, Regierungs- und Gerichts-Mitglieder
      • geniessen die Immunität und es haben die übergeordneten Instanzen über die Immunitätsaufhebung zu entscheiden
    • Kein Rechtsmittel
      • Gegen parlamentarische Immunitätsentscheide gibt es kein Rechtsmittel (BGG 83 lit. e)
  • Relative Immunität
    • Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung und Tätigkeit stehen,
    • ParlG 17
  • Eröffnung einer formellen Strafuntersuchung
    • Nach Aufhebung der Immunität (StPO 309) ist es Sache der Staatsanwaltschaft, die erforderlichen Vorabklärungen zu treffen und die weiteren Schritte zu bestimmen,
      • a. zB eine Nichtanhandnahme
    • Die Kommissionen werden nur aktiv, wenn eine konkreter Tatverdacht auf ein strafbares Verhalten vorliegt und die zuständige Staatsanwaltschaft den formellen Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung stellt.

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, Ziffer 26, Seite 543 ff., Rz 1759 ff.

Weiterführende Informationen

  • Anzeigepflicht

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