LAWINFO

Organhaftung / Aktienrechtliche Verantwortlichkeit

QR Code

Organhaftung und ihre Funktion

Rechtsgebiet:
Organhaftung / Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
Stichworte:
Organhaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Organhaftung

Haftung von Organen einer Gesellschaft (Mitglieder des Verwaltungsrates, Geschäftsführung und Revision) für den Schaden, den sie

  • durch absichtliche oder fahrlässige
  • Verletzung ihrer Pflichten
  • verursachen.
Weiterführende Informationen

» Voraussetzungen der Organhaftung

Funktionen der Organhaftung

1. Schadensausgleich

Die primäre Funktion der Organhaftung ist der Schadensausgleich. Unter diversen Voraussetzungen soll derjenige, der einen finanziellen Schaden erlitten hatte, diesen vom fehlbaren Organ ersetzt bekommen.

Weiterführende Informationen

» Schaden

2. Prävention

Daneben soll die aktienrechtliche Verantwortlichkeit die Organe einer Gesellschaft zum pflichtbewussten und sorgfältigem Handeln anhalten. 

Weiterführende Informationen

» Präventionsberatung für Unternehmen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.