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Pacht

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ausserordentliche Beendigung

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

 Kündigung aus wichtigen Gründen

Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, können die Parteien das Pachtverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen (vgl. OR 297 Abs. 1).

„Der Richter bestimmt die vermögensrechtlichen Folgen der vorzeitigen Kündigung unter Würdigung aller Umstände“ (OR 297 Abs. 2).

Wichtige Gründe

Als wichtige Gründe, die eine ausserordentliche Beendigung rechtfertigen, gelten:

  • Vertragsverletzung
    • Rücktritt des Verpächters
  • Zahlungsverzug des Pächters
    • Rücktritt des Verpächters
  • Konkurs des Pächters
    • Pachtverhältnis erlischt mit Konkurs des Pächters von Gesetzes wegen
  • Güterzusammenlegung
    • Aufhebung des Pachtvertrages bei Güterzusammenlegung (LPG 20)

Weiterführende Informationen

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