Kündigung aus wichtigen Gründen
Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, können die Parteien das Pachtverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen (vgl. OR 297 Abs. 1).
„Der Richter bestimmt die vermögensrechtlichen Folgen der vorzeitigen Kündigung unter Würdigung aller Umstände“ (OR 297 Abs. 2).
Wichtige Gründe
Als wichtige Gründe, die eine ausserordentliche Beendigung rechtfertigen, gelten:
- Vertragsverletzung
- Rücktritt des Verpächters
- Zahlungsverzug des Pächters
- Rücktritt des Verpächters
- Konkurs des Pächters
- Pachtverhältnis erlischt mit Konkurs des Pächters von Gesetzes wegen
- Güterzusammenlegung
- Aufhebung des Pachtvertrages bei Güterzusammenlegung (LPG 20)
Landwirtschaftliche Pacht
Art. 17LPG Vorzeitige Kündigung
1 Ist die Erfüllung des Vertrags für eine Partei aus wichtigen Gründen unzumutbar geworden, so kann sie die Pacht auf den folgenden Frühjahrs- oder Herbsttermin schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
2 Der Richter bestimmt die vermögensrechtlichen Folgen unter Würdigung aller Umstände.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MieterausweisungEinleitung zur MieterausweisungAutoren:BaukostenüberschreitungEinleitung zur BaukostenüberschreitungAutoren:Cash PoolingEinleitung zu Cash PoolingAutoren:UnzeitkündigungEinleitung zur UnzeitkündigungAutoren:ArbeitnehmererfindungEinleitung zur ArbeitnehmererfindungAutoren:GrundlastEinleitung zur Grundlast
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht