Bei der Rückgabe eines landwirtschaftlichen Gewerbes treffen den Pächter folgende Rechte und Pflichten:
- Rückgabeart
- Der Pachtgegenstand in dem Zustand, in dem er sich befindet, zurückzugeben (vgl. LPG 23 Abs. 1)
- Verbesserungen
- Ohne andere Vereinbarung kann der Pächter bei Beendigung der Pacht verlangen, dass er für den Aufwand für Verbesserungen angemessen entschädigt wird, die er mit Zustimmung des Verpächters vorgenommen hat (vgl. LPG 23 Abs. 2)
- Für Verbesserungen, die lediglich aus der gehörigen Bewirtschaftung hervorgegangen sind, kann der Pächter keinen Ersatz fordern (vgl. LPG 23 Abs. 3)
- Verschlechterungen
- Für Verschlechterungen, die bei gehöriger Bewirtschaftung hätten vermieden werden können, hat der Pächter Ersatz zu leisten (vgl. LPG 23 Abs. 4).
- Ernte der Früchte oder Ersatzanspruch?
- Der Pächter hat keinen Anspruch auf die bei Pachtvertragsauflösung noch nicht geernteten Früchte, wenn Pachtvertrag oder Ortsgebrauch nichts anderes bestimmen (vgl. LPG 24 Abs. 1)
- Der Pächter kann aber für seinen Aufwand eine angemessene Entschädigung verlangen (vgl. LPG 24 Abs. 2)
- Zurücklassung Vorrat
- Der Pächter muss die Futter-, Streue- und Düngervorräte zurücklassen, die einer ordentlichen Bewirtschaftung im letzten Pachtjahr entsprechen, sofern und soweit Pachtvertrag oder Ortsgebrauch nichts anderes bestimmen (vgl. LPG 25 Abs. 1)
- Hat der Pächter beim Pachtantritt weniger empfangen, so hat er ein Recht auf Ersatz des Mehrwertes (vgl. LPG 25 Abs. 2 Satz 1)
- Hat der Pächter mehr empfangen, so hat er für Ersatz zu sorgen oder den Minderwert zu ersetzen (vgl. LPG 25 Abs. 2 Satz 2).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.