Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:
Allgemeine Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern)
- Verpächter (natürliche Person)
- Auf Bundes- und Kantonsebene sind alle Einkünfte aus • Verpachtung einschliesslich des Werts allfälliger durch den Pächter erbrachter Leistungen steuerbar (Art. 21 Abs. 1 Bst. a DBG)
- Besteuerung Bruttopachteinkünfte
- Pächter (natürliche Person)
- Die bezahlten Pachtzinse und die von ihm weiter erbrachten Leistungen sind als Gewinnungskosten abzugsfähig
MWST
- Verpächter und Pächter sollten schon bei Abschluss des Pachtvertrags die für die Mehrwertsteuer (MWST) massgeblichen Regeln beachten:
- MWST-Steuerpflicht?
- Bezüglich Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht und Anmeldung bei der Eidg. Steuerverwaltung (EStV) vgl.
- MWST-Bekanntgabe
- Grundlage
- Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) (SR 942.211)
- Grundsatz
- Für Preisangaben ohne Bezeichnung darüber, ob die MWST inbegriffen ist oder nicht, gilt der Grundsatz, dass die MWST im Honorar (Vergütung) enthalten ist
- Vgl. auch Art. 4 Preisbekanntgabeverordnung
- Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen | admin.ch
- Grundlage
- MWST-Steuerpflicht?
Weiterführende Informationen
- Steuern allgemein
- Steuern bei der Verpachtung eines Geschäftsbetriebes
- ESTV-Kreisschreiben Nr. 26 – Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II vom 16.12.2009, Ziffer 2.2, S. 4
- Pachtbesteuerung bei Immobilien
- MWST-Anmeldung
- Anmeldung bei der MWST | estv.admin.ch