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Immobilienbesteuerung

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Vermietung und Verpachtung

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vermietung

Es verpflichten sich der Vermieter, dem Mieter – hier – eine unbewegliche Sache zum Gebrauch zu überlassen und der Mieter dem Vermieter ein Mietzins zu bezahlen.

Steuern: Besteuerung Bruttomieteinkünfte; die Nebenkosten sind Durchlaufposten und damit steuerneutral.

Vorzugsmietzins

Der Vorzugsmietzins setzt sich aus einem (überwiegend) entgeltlichen und einem unentgeltlichen Teil zusammen.

Gründe in der Vermieterpraxis:

  1. Begünstigung nahe stehender Personen
  2. Begünstigung aus sozialen Gründen
  3. Niedriger Mietzins, weil Mieter Gartenunterhalt und Hauswartung besorgt

Eine anteilsmässige Aufrechnung als Eigenmietwert des Grundeigentümers ist unzulässig, weil sich der Eigentümer nicht in dieser Wohnung oder Liegenschaft aufhält. Eher rechtens wäre bei Ziff. 1 und 2 eine Schenkungsbesteuerung. Bei Ziff. 3 müsste Vermieter eigentlich einen kombinierten Miet- und Arbeitsvertrag [sog. „Innominatkontrakt“] schliessen (u.U. Sozialversicherungspflicht für Mieter; Tilgung: normaler Mietzins ./. Nettolohn). – Je nach konkretem Einzelfall empfiehlt es sich beim Steueramt ein Steuerruling einzuholen.

Verpachtung

Es verpflichten sich der Verpächter, dem Pächter – hier – eine unbewegliche Sache zum Gebrauch zu überlassen sowie das Recht einzuräumen, die Fruchte zu beziehen und der Pächter dem Verpächter ein Pachtzins zu bezahlen.

Steuern: Besteuerung Bruttopachteinkünfte

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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