Will der Pächter die Pachtsache zurückgeben, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so bestehen gemäss OR 293 für ihn folgende Möglichkeiten:
Befreiung von Pächter-Verpflichtungen bei akzeptablem Nachpächter
- Vorschlag eines zumutbare neuen Pächters
- Zahlungsfähigkeit des Pächters
- Bereitschaft des neuen Pächters, den Pachtvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
Keine Nachpächter-Einigung / -Akzeptanz
- Grundsatz
- Ist der oder sind die Nachpächter-Vorschläge inakzeptabel, muss der Pächter den Pachtzins bis zu dem Zeitpunkt weiterleisten, in dem das Pachtverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann
- Anrechnungspflicht des Verpächters
- Der Verpächter muss sich anrechnen lassen, was er
- an Auslagen erspart und
- durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.
- Der Verpächter muss sich anrechnen lassen, was er
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:NötigungEinleitung zur NötigungAutoren:AltlastenrechtEinleitung zum AltlastenrechtAutoren:ArbeitnehmererfindungEinleitung zur ArbeitnehmererfindungAutoren:Monteurklausel / 183-Tage-RegelEinleitung zur Monteurklausel in der SchweizAutoren:FreistellungEinleitung zur FreistellungAutoren:VormerkungenEinleitung zu den Vormerkungen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht