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Pacht

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Vorzeitige Rückgabe Pachtsache

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Will der Pächter die Pachtsache zurückgeben, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so bestehen gemäss OR 293 für ihn folgende Möglichkeiten:

Befreiung von Pächter-Verpflichtungen bei akzeptablem Nachpächter

  • Vorschlag eines zumutbare neuen Pächters
  • Zahlungsfähigkeit des Pächters
  • Bereitschaft des neuen Pächters, den Pachtvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen

Keine Nachpächter-Einigung / -Akzeptanz

  • Grundsatz
    • Ist der oder sind die Nachpächter-Vorschläge inakzeptabel, muss der Pächter den Pachtzins bis zu dem Zeitpunkt weiterleisten, in dem das Pachtverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann
  • Anrechnungspflicht des Verpächters
    • Der Verpächter muss sich anrechnen lassen, was er
      • an Auslagen erspart und
      • durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.

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