Will der Pächter die Pachtsache zurückgeben, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so bestehen gemäss OR 293 für ihn folgende Möglichkeiten:
Befreiung von Pächter-Verpflichtungen bei akzeptablem Nachpächter
- Vorschlag eines zumutbare neuen Pächters
- Zahlungsfähigkeit des Pächters
- Bereitschaft des neuen Pächters, den Pachtvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
Keine Nachpächter-Einigung / -Akzeptanz
- Grundsatz
- Ist der oder sind die Nachpächter-Vorschläge inakzeptabel, muss der Pächter den Pachtzins bis zu dem Zeitpunkt weiterleisten, in dem das Pachtverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann
- Anrechnungspflicht des Verpächters
- Der Verpächter muss sich anrechnen lassen, was er
- an Auslagen erspart und
- durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.
- Der Verpächter muss sich anrechnen lassen, was er
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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