Allgemeines
Der Mieter kann die Sache zurückgeben ohne Kündigungsfristen und –termine einzuhalten, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt (Ersatzmieter).
Voraussetzungen an den Ersatzmieter
- Zahlungsfähigkeit
- Zumutbarkeit
- Übernahme des Mietvertrags zu den gleichen Bedingungen
Wirkung
Durch das Stellen eines zumutbaren Ersatzmieters kann der Mieter die Mietsache zurückgeben und ist von seinen Verpflichtungen zum Vermieter befreit.
Vermieter vermietet selber weiter
Der Vermieter ist nicht verpflichtet mit dem zumutbaren Ersatzmieter einen Vertrag abzuschliessen, sondern er ist berechtigt die Vermietung selber an die Hand zu nehmen und die Sache später an einen „bevorzugteren“ Mieter zu vermieten.
Vertragseintritt Ersatzmieter
Der Ersatzmieter tritt unter gleichen Bedingungen in das Mietverhältnis ein. Der Vermieter hat grundsätzlich den gleichen Mietzins zu verlangen. Verlangt er einen höheren Mietzins, den der Ersatzmieter nicht akzeptiert, verliert er seine Ansprüche.
Kein Ersatzmieter
Kann der Mieter keinen Ersatz finden, muss er den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt zahlen, an dem das Mietverhältnis nach Vertrag oder Gesetz gekündigt werden kann.
Mieterwechsel / Nachmieter / Ersatzmieter
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