Auf Klage hin kann der Richter ein Patent oder Ansprüche für nichtig erklären:
- Fehlen der Patentfähigkeit
- Fehlen der Patentwürdigkeit
- Patentschrift, die das Verfahren nicht so darlegt, dass ein Fachmann sie danach ausführen kann
- Patentanspruch gibt keine klare Definition der Erfindung
- Für die Erfindung einer früheren oder prioritäts-älteren Anmeldung ist gültiges Patent erteilt worden
- Wenn der Patentinhaber weder Erfinder noch Rechtsnachfolger bzw. Inhaber aus einem anderen Rechtsgrund ist und der besser Berechtigte nicht auf Abtretung klagt.
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