Für Konkursverwalter und Nachlass-Liquidatoren sind Anfechtungsansprüche ein regelmässiges Thema, für Betreibungsbeamte eher weniger.
Die Problemkreise sind:
- Nachweis der Schädigungsabsicht und deren Kenntnis beim Begünstigten
- Erkennbarkeit der Überschuldung und/oder Gläubigerbenachteiligung
- Zweckmässigkeit und Gewinnträchtigkeit einer Rückabwicklung und Anschlussliquidierung
Der betroffene Gläubiger tut gut daran, zunächst zu überlegen, was er mit
- der Gläubigeranfechtung ökonomisch bezweckt und
- welche andersartigen Ziel er allenfalls damit erreichen will und kann.
Die faktische und rechtliche Komplexität von Anfechtungsklagen sollte nicht unterschätzt werden. Dies wirkt sich einerseits auf die mutmasslichen Rechtsverfolgungskosten, anderseits auf die Verfahrensdauer aus. Die Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten sind demzufolge, im Vorfeld, sorgfältig abzuwägen.
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