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Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

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Begriff

Rechtsgebiet:
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage
Stichworte:
Anfechtungsklage, Paulianische Anfechtung, SchKG 287, Überschuldungsanfechtung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzdefinition

Paulianische Anfechtung   =   Wiederzuführung der Vermögenswerte, die der Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung durch zivilrechtlich gültige, aber paulianisch anfechtbare Rechtshandlungen veräusserte

Langdefinition

Ein Gläubiger im Besitz eines Pfändungsverlustscheins resp. die Konkursverwaltung kann klageweise die Zuführung von Vermögenswerten verlangen, welche durch eine anfechtbare Rechtshandlung der Zwangsvollstreckung entzogen wurden. Die Klage richtet sich gegen den durch die anfechtbare Handlung begünstigten Gläubiger oder Dritten.

Synonyme:

  • Anfechtung
    • Gläubigeranfechtung
    • Paulianische Anfechtung
    • Paulianischer Rückerstattungsanspruch
    • pauliana
  • Anfechtungsklage
    • Zwangsvollstreckungsrechtliche Anfechtungsklage
    • actio pauliana

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