Kurzdefinition
Paulianische Anfechtung = Wiederzuführung der Vermögenswerte, die der Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung durch zivilrechtlich gültige, aber paulianisch anfechtbare Rechtshandlungen veräusserte
Langdefinition
Ein Gläubiger im Besitz eines Pfändungsverlustscheins resp. die Konkursverwaltung kann klageweise die Zuführung von Vermögenswerten verlangen, welche durch eine anfechtbare Rechtshandlung der Zwangsvollstreckung entzogen wurden. Die Klage richtet sich gegen den durch die anfechtbare Handlung begünstigten Gläubiger oder Dritten.
Synonyme:
- Anfechtung
- Gläubigeranfechtung
- Paulianische Anfechtung
- Paulianischer Rückerstattungsanspruch
- pauliana
- Anfechtungsklage
- Zwangsvollstreckungsrechtliche Anfechtungsklage
- actio pauliana