Referenzzinssatz Schweiz
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Seit 1. Januar 2008 gilt für Mietzinsanpassungen aufgrund von Veränderungen des Hypothekarzinssatzes für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und tritt an die Stelle des in den Kantonen bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.
Aktuell: Referenzzinssatz-Entwicklung
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Referenzzinsatz: Neue Berechnung
Der Referenzzinssatz wird neu mit kaufmännischer Rundung festgelegt, d.h. per Rundung auf den nächsten Viertelprozent. Diese Regelung gilt seit dem 1. Dezember 2011.
Gesetzliche Grundlage des Referenzzinssatzes
Obligationenrecht:
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen:
VMWG 12a: Referenzzinssatz für Hypotheken
Zinssatzverordnung EVD:
News zu Miete und Immobilien
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