Zwischen der unbedarften Unterzeichnung einer Reservationsvereinbarung und der Unterfertigung nach eingehenden Abklärungen zur Person des Anbieters und zum Kaufsobjekt sowie zu den zu erwartenden Bedingungen liegt nicht nur eine Risikobegrenzung, sondern auch eine massvolle Auseinandersetzung mit dem definitiven Erwerb, dass zu einer Leistungsstörung nicht mehr kommt oder nicht mehr kommen sollte.
Beide Parteien sollten vornehmen:
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Parteiwürdigkeit
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Bonitätsabklärung
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Einigung über alle Elemente des definitiven Kaufvertrages (schriftlicher (gen.) Entwurf und Bestandteilbildung zur Reservationsvereinbarung)
Wenn das Risiko zum Abschluss einer Reservationsvereinbarung eingegangen wird, dann aber bewusst!
Der vorsichtige Käufer versucht eine Sicherstellung der Reservationszahlung auszuhandeln:
- Zahlung der Reservationsgebühr auf ein Sperrkonto
- Bankgarantie des Verkäufers.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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