Die Höhe der Reservationszahlung wird bestimmt durch die mutmasslichen Kosten einer erneuten Vermarktung für den Fall Erwerbsweigerung des Käufers:
Einfamilienhäuser / Stockwerkeigentumswohnungen:
Das Spektrum reicht von CHF 20’000 / CHF 25’000 bis 10 % des Kaufpreises.
Mehrfamilienhäuser: Reservationszahlung selten / Höhe individuell
Gewerbeliegenschaften, Bürohäuser usw.:
Reservationszahlung unüblich / i.d.R wird direkt beurkundet, meistens mit Anzahlung
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