Es gibt Bauherren in Zahlungsschwierigkeiten, die sich zu Lasten der Kaufsinteressenten sanieren, und Banken die dieses üble Spiel (ohne zu Lügen) mitmachen.
Dies läuft so:
- Abschluss Reservationsvereinbarung
- einzeln nacheinander oder
- gleichzeitig
-
Entgegennahme Reservationszahlung
-
Unübliche Bedingungen im Grundstückkaufvertrag und/oder Verpflichtung zur Mandatierung eines Gefälligkeits-Verwalter als StWE-Verwalter, der keine Mängelrügen machen wird und so die kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche verfallen lässt usf.
- Keine Bereitschaft zur Sicherstellung von
- bestehenden und künftigen Bauhandwerkerpfandrechten
- Grundsteuern aus der bevorstehenden Handänderung.
Meist bringt der Betreibungsregisterauszug, den man besser am Anfang eingeholt hätte, Klarheit:
- Der Bauherr ist in Zahlungsschwierigkeiten.
- Die Bank hat aktiv das Auszahlungsmanagement an die Bauhandwerker übernommen, um Bauverzögerungen und weitere Bauhandwerkerpfandrechte zu vermeiden.
- Die Bank weigert sich, die Reservationszahlung zurückzuerstatten, weil das Konto des Bauherrn einen Minussaldo aufweist.
Fazit:
Die StWE-Wg. wird als Köder benutzt; eine sofortige Veräusserung ist gar nicht beabsichtigt, da sonst die Gelegenheit zum Einheimsen von Reservationszahlungen fehlen würde. Ein Nachweis ist selten möglich; der Zufall hat auch schon Augen geöffnet.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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