Der Bindungsdruck für den Käufer ist durch
- die Reservationsvereinbarung und
- die Reservationszahlung
markanter als eine blosse mündliche Zusage.
Die Angst des Käufers, bei Nichterfüllung die Reservationszahlung zu verlieren, zwingt ihn bei einer erneuten Standortbestimmung zur Interessenabwägung, ob er sein Vorhaben stoppen, die Reservationszahlung aufgeben und dadurch ein Investitionsvorhaben mit grösserem Verlustpotential oder mit einer Einbusse an Zufriedenheit abbrechen soll?
siehe auch „Leistungsstörung“, Effektive Motive.
Der Verkäufer hat durch
- die Reservationsvereinbarung und
- die Reservationszahlung
einen gewissen Erfüllungsdruck und bei Nichterfüllung seitens des Käufers kann er sich zumindest im Rahmen des Erhaltenen schadlos halten.
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