Der Bindungsdruck für den Käufer ist durch
- die Reservationsvereinbarung und
- die Reservationszahlung
markanter als eine blosse mündliche Zusage.
Die Angst des Käufers, bei Nichterfüllung die Reservationszahlung zu verlieren, zwingt ihn bei einer erneuten Standortbestimmung zur Interessenabwägung, ob er sein Vorhaben stoppen, die Reservationszahlung aufgeben und dadurch ein Investitionsvorhaben mit grösserem Verlustpotential oder mit einer Einbusse an Zufriedenheit abbrechen soll?
siehe auch „Leistungsstörung“, Effektive Motive.
Der Verkäufer hat durch
- die Reservationsvereinbarung und
- die Reservationszahlung
einen gewissen Erfüllungsdruck und bei Nichterfüllung seitens des Käufers kann er sich zumindest im Rahmen des Erhaltenen schadlos halten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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