Die Höhe der Reservationszahlung wird bestimmt durch die mutmasslichen Kosten einer erneuten Vermarktung für den Fall Erwerbsweigerung des Käufers:
- Einfamilienhäuser / Stockwerkeigentumswohnungen:
Das Spektrum reicht von CHF 20’000 / CHF 25’000 bis 10 % des Kaufpreises.
- Mehrfamilienhäuser:
Reservationszahlung selten / Höhe individuell
- Gewerbeliegenschaften, Bürohäuser usw.:
Reservationszahlung unüblich / i.d.R wird direkt beurkundet, meistens mit Anzahlung