Grundsätzlich sollten auch beim Vorempfang die Rückfalls-Regeln Anwendung finden können. Es sind aus der Praxis aber keine Fälle bekannt, wo Präsumtiverblasser oder ggf. deren Erben einen Rückfall geltend machten.
Trotzdem sei an dieser Stelle auf unsere Ausführungen im Schenkungsrecht verwiesen:
Rückfall kraft Vertrag: Kraft Vertragsfreiheit kann sich der Schenker generell die Widerruflichkeit vorbehalten.
Rückfall kraft Gesetz: Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Fälle das Dahinfallen des Schenkungsversprechens bzw. die Widerrufsmöglichkeit erfolgter Schenkungen vor.
» Rückfall kraft Vertrag / kraft Gesetz im Schenkungsrecht