LAWINFO

Schenkungen / Spenden

QR Code

Schenkungsausgleichung

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenkungen, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Erblasser steht es unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechtes frei, zu verfügen, ob Zuwendungen, die er bestimmten Erben zu Lebzeiten macht, bei der Erbteilung ausgeglichen werden müssen.

Schweigt der Erblasser, gelten die gesetzlichen Vermutungen:

  • Gleichbehandlung des überlebenden Ehegatten und der Nachkommen
    • Ausgleichungspflicht – sofern und soweit der Erblasser nichts anderes verfügt – bezüglich
      • Zuwendungen als Heiratsgut
      • Zuwendungen durch Vermögensabtretung
      • Zuwendungen durch Schulderlass
    • Keine Ausgleichungspflicht – andere Anordnung des Erblassers vorbehalten – hinsichtlich der Auslagen des Erblassers für Erziehung und Ausbildung einzelner Kinder, sofern sie das übliche Mass nicht übersteigen
      • Kleinkinder + Gebrechliche
        • Anspruch auf Vorausbezug
      • Mündige Kinder, die den Eltern im gemeinsamen Haushalt Arbeitskraft oder Einkünfte zur Verfügung stellten
        • Anspruch auf angemessene Ausgleichung (= Lidlohn), sofern und soweit sie nicht ausdrücklich auf ein solches Entgelt verzichteten
  • Keine Vermutung der Gleichbehandlung bei den übrigen Erben
    • Eine Ausgleichung ist nur vorzunehmen, wenn sie der Erblasser ausdrücklich anordnet
  • Ausgleichung ist passiv vererblich
  • Entschlagung der Ausgleichungspflicht
    • Der Erbe kann sich durch Ausschlagung des Nachlasses der Ausgleichungspflicht entziehen
    • Eine Herabsetzung bei Verletzung von Pflichtteilsrechten führt nicht zu einer Befreiung des ausgleichungspflichtigen Erben
  • Nachweisbare Begünstigungsabsicht des Erblassers
    • Zuwendungen, die den Erbteil übersteigen, sind unter Vorbehalt der Herabsetzung bei Verletzung von Pflichtteilsrechten dann nicht ausgleichungspflichtig, wenn der Erblasser nachweisbar einen Erben begünstigen wollte
  • Gelegenheitsgeschenke
    • Gelegenheitsgeschenke sind nicht ausgleichungspflichtig

Weiterführende Informationen

  • Literatur
    • EITEL PAUL, Die erbrechtliche Berücksichtigung lebzeitiger Zuwendungen im Spannungsfeld zwischen Ausgleichung Herabsetzung, in: ZBJV 142 (2006) 457 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.