Die Schiedsgutachtensabrede bildet der Oberbegriff für nachgenannte Abreden, die sich durch den Anlass der Parteieinigung unterscheiden (siehe markierten Text).
Schiedsgutachtensklausel
Die Schiedsgutachtensklausel charakterisiert sich durch folgende Begebenheiten:
- Klausel in einem Vertrag oder Statut
- Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit
- Unterwerfung unter die Entscheidung eines Schiedsgutachters
- künftiger Streit.
Weiterführende Informationen
- Schiedsklausel / Schiedsvertrag | schiedsvereinbarung.ch
Schiedsgutachtervertrag
Der Schiedsgutachtervertrag charakterisiert sich durch folgende Kriterien:
- vom ursprünglichen Vertrag oder Statut separate Vereinbarung
- Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit
- Unterwerfung unter die Entscheidung des Schiedsgutachters
- bereits ausgebrochener Streit.
Weiterführende Informationen
- Schiedsklausel / Schiedsvertrag | schiedsvereinbarung.ch
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