- Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners aufgrund eines Rechtsgeschäfts
- Uebernahme eines Gegenstandes (zB Immobilie) oder eines Vermögens, mit dem eine Schuld des Veräusserers verknüpft ist und dessen Veräusserung nur vollzogen werden kann, wenn der bisherige Schuldner von seiner Schuldpflicht befreit wird
- Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners als lebzeitige Zuwendung
- Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners als letztwillige Zuwendung
- Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners aus Sanierungsgründen
» Weiterführende Informationen zu Motive Schuldübertragung
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