Grundlagen
Art. 115 KAG, Abs. 3
3 Über Änderungen des Anlagereglements entscheidet die Generalversammlung mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen.
Art. 126 KKV: Änderungen der Statuten und des Anlagereglements
(Art. 115 Abs. 3 KAG)
Die SICAF veröffentlicht in den Publikationsorganen die von der Generalversammlung beschlossenen und von der FINMA genehmigten wesentlichen Änderungen der Statuten und des Anlagereglements mit dem Hinweis auf die Stellen, wo die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können.
Veröffentlichung der Änderungen
Die SICAF
- veröffentlicht in den Publikationsorganen
- von der Generalversammlung (GV) beschlossene und von der Finma genehmigte
- wesentliche Statutenänderungen
- Änderungen des Anlagereglements
- von der Generalversammlung (GV) beschlossene und von der Finma genehmigte
- weist dabei auf die Stellen hin, wo die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können.
Weiterführende Informationen
» Statutenänderung bei der Aktiengesellschaft
» FINMA-Wegleitung: Bewilligung als SICAF und Statuten-Genehmigung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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