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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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Unternehmeraktionäre

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Kategorie der Unternehmeraktionäre gilt folgendes:

  • Gesetzliche Vorgaben
    • Keine spezifischen Vorschriften, namentlich zur Qualifikation als „Unternehmeraktionär“
    • Zulässigkeit als Aktionär sowohl Unternehmeraktionär als Anlegeraktionär zu sein
  • Aktionärs-Mindestzahl
    • Keine
  • Qualifizierte Beteiligung an der SICAV
    • Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen nach KAG 14
      • Guter Ruf
      • Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung
      • Fachliche Qualifikation für Verwaltung und Geschäftsführung
      • Einfluss nicht zum Schaden einer umsichtigen und soliden Geschäftstätigkeit auswirkt
  • Leistung der Mindesteinlage[vgl. KAG 37 Abs. 2 und 3 / KKV 54 Abs. 1 und 2]
    • Selbstverwaltete SICAV
      • CHF 250‘000
    • Fremdverwaltete SICAV
      • CHF 500‘000
    • Pflicht zur dauernden Einhaltung der Mindesteinlage
    • Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde bei Unterschreitung der Mindesteinlage [vgl. KKV 54 Abs. 3 und 4]
  • Aktienart
    • Unternehmeraktien müssen zwingend Namenaktien sein
    • nur für Unternehmeraktien wird ein Aktienbuch geführt [vgl. 46 Abs. 3]
  • Sicherstellung eines angemessenen Eigenmittelverhältnisses auf Dauer
    • bezüglich Einlagen der Unternehmeraktionäre und Gesamtvermögen
  • alleiniges Recht auf Auflösung der SICAV und / oder der Teilvermögen [vgl. KAG 41 Abs. 2 und KAG 96 Abs. 2 lit. a sowie KKV 57]
  • Nachrangige Befriedigung der Unternehmeraktionäre nach den Anlegeraktionären [vgl. KAG 97 Abs. 3]
  • Verweisung auf die Bestimmungen der Rechte und Pflichten der Aktionäre von KAG 46 ff. [vgl. KAG 41 Abs. 3]
  • Verweisung auf die Bestimmungen der Anlegerrechte von KAG 78 ff.
    • Jederzeitiges Rückgaberecht gegen Barzahlung
    • Einschränkungen
      • Pflicht zur Wahrung eines dauernd angemessenen Eigenmittelverhältnisses der Einlagen der Unternehmeraktionäre und des Gesamtvermögens
      • Keine Unterschreitung der Mindesteinlage durch die Aktienrückgabe

Weiterführende Informationen

  • Immobilien-SICAV
    • Immobilien-Erwerbs- oder Abtretungsverbot bezüglich Unternehmeraktionäre, Beauftragte und nahestehende Personen [vgl. KAG 63 Abs. 3]

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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